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Abschied von der "«""eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung»"?
Anknüpfungspunkt der Diskussion um die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auf obligatorische Gebrauchsüberlassungen eines Gesellschafters an seine GmbH ist die Generalklausel des § 32a Abs. 3 S. 1 GmbHG. Die Autorin unterzieht zunächst die hierzu vorgeschlagenen unterschiedlichen Rechtsfolgenmodelle hinsichtlich ihrer möglichen Anwendbarkeit einer kritischen Würdigung. Nach eingehender Prüfung der erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen bejaht sie im Ergebnis die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auf Gebrauchsüberlassungen, ...

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